Wahl der zivilgesellschaftlichen Mitglieder im Engagementbeirat
Das Engagementfördergesetz sieht einen Engagementbeirat vor, der das Ministerium berät. Zwei der Sitze werden direkt von der Zivilgesellschaft gewählt. Hier stellen sich die Kandidat:innen zur Wahl.
Wahlberechtigt sind alle registrierten Nutzer:innen. Die Ergebnisse sind laufend sichtbar.
Beispielwahl auf der Decidim-Demo-Plattform – Kandidat:innen und Organisationen sind fiktiv.